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Pressemitteilung
Mahnwache am 09.12. zum Tag der Menschenrechte in
Halle auf dem Markt von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Wer
bestehendes Unrecht nicht beseitigt, begeht selber
Unrecht
David gegen Goliath
Ein Vater gegen Behörden in Sachsen-Anhalt, ein
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte zu seinem Gunsten, 5
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, eine
Übernahme der Kommunalaufsicht und der Vater hat
immer noch keine Gerichtsentscheidung zum
Sorgerecht, die Zustimmung zur Zwangsadoption ist
immer noch nicht zurückgenommen und die Ermittlungen
wegen Personenstandsfälschung hat immer noch nicht
begonnen.
Staatlicher Kindesraub nun schon 6 Jahre, obwohl
sich der Vater Kazim Görgülü sofort nach
Bekanntwerden seiner Vaterschaft rechtzeitig beim
Jugendamt meldete. Staatliche Behörden in
Sachsen-Anhalt nahmen 6 Jahre das Recht des Kindes
auf seinen leiblichen Vater nicht ernst,
unterstützten die Pflegeeltern, die den Kontakt
zwischen Vater und Kind von Anfang an massiv
behinderten. Dabei halfen ihnen das Jugendamt
Wittenberg mit dem Amtsvormündern Frau Seidel und
Frau Lück, der Jugendamtsleiterin des Jugendamtes,
Frau Wistuba, der Landrat des Jugendamtes Herr
Dammer, der 14. Senat des OLG Naumburg mit den OLG
Richtern Dr. Deppe-Hilgenberg, Herr Kawa und Herr
Materlik.
Am 26.02.2004 gewann Kazim Görgülü in Straßburg, er
musste insgesamt 15 Mal vor den 14. Senat des OLG
Naumburg, und noch 5 Mal vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen, um letztlich das
Bundesland Sachsen-Anhalt zu zwingen, als
Kommunalaufsicht tätig zu werden. Das
Landesverwaltungsamt lobte sogar noch die
Arbeitsweise des Jugendamtes Wittenberg für seine
hervorragende Arbeit.
Man ließ weiterhin zu, dass der Amtsvormund und alle
in Folge eingesetzte Amtsvormünder des Jugendamtes
das Kind massiv in Loyalitätskonflikte bringen
konnten. Das Kindeswohl wurde erheblich gefährdet.
Erst 8 Monate später entzog das Landesverwaltungsamt
dem Landkreis auch die Amtsvormundschaft und
beauftragte Frau Strohmeier vom Landesjugendamt als
Vormund. Auf Anfrage des leiblichen Vaters, ob das
Landesverwaltungsamt nun die Zustimmung zur
rechtswidrigen Adoption zurücknehmen würde,
antwortete dieses, es bestünde kein Handlungsbedarf.
Der Väteraufbruch klagt die Väterrechte in
Sachsen-Anhalt ein.
Der Vater Kazim Görgülü ist kein Einzelfall. Die
Vaterschaft wie Elternschaft 2. Klasse behandelt:
Es gibt kein gemeinsames Sorgerecht von Geburt an,
Väter müssen heiraten oder die Zustimmung der Mutter
einholen - darum gemeinsames Sorgerecht von Geburt
an!
Der Umgang gegen den Willen der Mutter wird nicht
durchgesetzt – darum Sanktionen bei Umgangsboykott!
Durch lange Prozesse wird versucht Tatsachen zu
schaffen – darum schnelle familienrechtliche
Verfahren!
Dietmar Nikolai Webel
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