Pressemitteilung

Mahnwache am 09.12. zum Tag der Menschenrechte in Halle auf dem Markt von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Wer bestehendes Unrecht nicht beseitigt, begeht selber Unrecht

David gegen Goliath

Ein Vater gegen Behörden in Sachsen-Anhalt, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu seinem Gunsten, 5 Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen, eine Übernahme der Kommunalaufsicht und der Vater hat immer noch keine Gerichtsentscheidung zum Sorgerecht, die Zustimmung zur Zwangsadoption ist immer noch nicht zurückgenommen und die Ermittlungen wegen Personenstandsfälschung hat immer noch nicht begonnen.

Staatlicher Kindesraub nun schon 6 Jahre, obwohl sich der Vater Kazim Görgülü sofort nach Bekanntwerden seiner Vaterschaft rechtzeitig beim Jugendamt meldete. Staatliche Behörden in Sachsen-Anhalt nahmen 6 Jahre das Recht des Kindes auf seinen leiblichen Vater nicht ernst, unterstützten die Pflegeeltern, die den Kontakt zwischen Vater und Kind von Anfang an massiv behinderten. Dabei halfen ihnen das Jugendamt Wittenberg mit dem Amtsvormündern Frau Seidel und Frau Lück, der Jugendamtsleiterin des Jugendamtes, Frau Wistuba, der Landrat des Jugendamtes Herr Dammer, der 14. Senat des OLG Naumburg mit den OLG Richtern Dr. Deppe-Hilgenberg, Herr Kawa und Herr Materlik.

Am 26.02.2004 gewann Kazim Görgülü in Straßburg, er musste insgesamt 15 Mal vor den 14. Senat des OLG Naumburg, und noch 5 Mal vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um letztlich das Bundesland Sachsen-Anhalt zu zwingen, als Kommunalaufsicht tätig zu werden. Das Landesverwaltungsamt lobte sogar noch die Arbeitsweise des Jugendamtes Wittenberg für seine hervorragende Arbeit.

Man ließ weiterhin zu, dass der Amtsvormund und alle in Folge eingesetzte Amtsvormünder des Jugendamtes das Kind massiv in Loyalitätskonflikte bringen konnten. Das Kindeswohl wurde erheblich gefährdet. Erst 8 Monate später entzog das Landesverwaltungsamt dem Landkreis auch die Amtsvormundschaft und beauftragte Frau Strohmeier vom Landesjugendamt als Vormund. Auf Anfrage des leiblichen Vaters, ob das Landesverwaltungsamt nun die Zustimmung zur rechtswidrigen Adoption zurücknehmen würde, antwortete dieses, es bestünde kein Handlungsbedarf.

Der Väteraufbruch klagt die Väterrechte in Sachsen-Anhalt ein.

Der Vater Kazim Görgülü ist kein Einzelfall. Die Vaterschaft wie Elternschaft 2. Klasse behandelt:

Es gibt kein gemeinsames Sorgerecht von Geburt an, Väter müssen heiraten oder die Zustimmung der Mutter einholen - darum gemeinsames Sorgerecht von Geburt an!
Der Umgang gegen den Willen der Mutter wird nicht durchgesetzt – darum Sanktionen bei Umgangsboykott!
Durch lange Prozesse wird versucht Tatsachen zu schaffen – darum schnelle familienrechtliche Verfahren!

Dietmar Nikolai Webel

Verein