Väterradio

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sorgelos & sorgewillig
wöchentlich wird eine Lebensgeschichte zur Situation nichteheliche Kinder und deren Väter vorgestellt - wie lebt sich alltägliche Diskriminierung?
   Eure Lebensgeschichte könnt Ihr melden unter: faelle@sorgelos.vafk.de
Am 01.07.1998 wurde das überarbeitete Kindschaftsrecht eingeführt. Die Beibehaltung der gemeinsame Sorge von miteinander verheirateten Eltern wurde auch nach einer Scheidung zum Regelfall, über die Alleinsorge muss auf Antrag ein Gericht entscheiden. Für nichteheliche Väter gibt es nur die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung, welcher die Kindesmutter zustimmen muss. Über die Hälfte aller nichtehelichen Kinder wird damit ein gleichberechtigter Vater vorenthalten, weil die Mutter sich für die Alleinsorge entscheidet. Es gibt keine wissenschaftliche Untersuchung darüber, warum sie das tut.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht am 29.01.2003 entschieden, dass dieser Zustand mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Begründung lautete: „Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebt, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht.“ Trotzdem musste das Gesetz nachgebessert werden, damit der Kläger, Christian Gampert, zumindest die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung erhielt.

Die Übergangsregelung für sogenannte Altfälle war das Ergebnis und trat am 01.01.2004 in Kraft. Die Möglichkeit einer Überprüfung war nur für Väter möglich, die vor Einführung des neuen Kindschaftsrechtes nicht die Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgeerklärung hatten. Nur unter sehr strengen Voraussetzungen konnten diese Väter die gemeinsame elterliche Sorge einklagen: Sie mussten ein halbes Jahr mit der Mutter und dem Kind zusammengelebt haben, elterliche Verantwortung übernommen haben. Außerdem musste die gerichtliche Ersetzung der mütterlichen Zustimmung dem Kindeswohl dienen. Weder Christian Gampert, der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, noch tausende andere Väter bekamen auf diesem Wege die elterliche Sorge zuerkannt. Insgesamt erhielten seit dem Januar 2004 nur 43 Väter in Deutschland die elterliche Sorge gegen den Willen der Mutter gerichtlich zuerkannt.

Erst am 03.12.2009 wurde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte diese Verweigerung des Gesetzgebers im Fall von Horst Zaunegger gegen Deutschland als Diskriminierung der Väter beschrieben. Nun will die Justizministerin "mit Hochdruck" eine Änderung dieses Gesetzes herbeiführen. Öffentliche Äußerungen nach diesem Urteil in Deutschland lassen auf eine Antragslösung zur Ersetzung der fehlenden Zustimmung der Mutter schließen.

Ein Vater müsste demnach in einem Rechtsstreit gegen die Mutter die Kooperationsfähigkeit mit eben derselben nachweisen. Mit diesem absurden Klageweg wäre Streit vorprogrammiert, die sorgewilligen Väter würden den Umgang mit ihren Kindern gefährden. Abgesehen davon ist es nicht ersichtlich, warum Väter erst vor Gericht beweisen müssen, dass ihre Elternrolle dem Kindeswohl dient, während die Mütter generell einen Vertrauensvorschuss bekommen und ihnen unterstellt wird, dass sie automatisch der bessere Elternteil wären.

Männer wollen keine Stärkung ihrer Väterrechte, wie in den letzten Jahren von den Medien immer wieder beschrieben, sondern die grundsätzliche Gleichstellung mit den Müttern, wie im Grundgesetz garantiert. Das bedeutet, Väter wollen keine Anträge stellen müssen, um  gleichwertiger Elternteil zu sein, sondern Mütter sollen Anträge stellen müssen, wenn sie Probleme mit der Gleichstellung haben - das ist der einzige Weg zur Geschlechtergerechtigkeit.    

52 Lebensgeschichten zur Situation nichtehelicher Kinder und deren Väter
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